Ausbildung nach ASR A2.2 Punkt 7.3
Theorie- und Praxisinhalte der Ausbildung können in Ihrem Unternehmen geschult werden.
Online-Schulungen sind ebenfalls möglich.
Praktische Fähigkeiten
Die für die Ausbildung genutzten Feuerlöscher sind sogenannte Übungsfeuerlöscher.
Diese werden mit einem Wasser/Luft oder Schaum/Luft Gemisch betrieben.
! KEINE VERSCHMUTZUNG IHRES GELÄNDES !
Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 sollten bei normaler Brandgefährdung mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
In bestimmten Situationen kann eine höhere Anzahl erforderlich sein, beispielsweise:
Bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. durch Lagerung brennbarer Stoffe oder feuergefährliche Tätigkeiten)
Bei Anwesenheit vieler Personen, insbesondere solcher mit eingeschränkter Mobilität
Bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte
Bei Schichtbetrieb oder häufigen Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit)
(Dieses Video darf mit offizieller Freigebe der Fa. Bavaria genutzt werden)
Für die nach dem Video angezeigten Vorschläge über Youtube ist die DV-Brandschutz Akademie nicht verantwortlich!
Es ist je nach Teilnehmeranzahl mit einem Zeitansatz von mindestens 4-5 Stunden zu rechnen. Um den Anforderungen des Gesetzgebers/Unfallversicherers zu entsprechen, bedarf es einer einmaligen Unterweisung, in der Basiswissen vermittelt wird.
Danach soll eine Auffrischung in einem Turnus von mindestens drei bis fünf Jahren stattfinden.
Weitere Informationen zu den Inhalten der Ausbildung entnehmen Sie der ASR A2.2.
sowie
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreicher
Brandschutzhelferausbildung ein persönliches Zertifikat.
Dieses wird von allen gesetzlichen Trägern der Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichten und Sachversicherern anerkannt.
Telefon: 0172 / 80 80 499