Die ASR A2.2 sieht für den Brandschutz eine jährliche Unterweisung aller Beschäftigten durch eine Fachkraft vor. Diese soll gewährleisten, dass Ihre Angestellten durch Sensibilisierung die Ursprünge für einen Brand frühzeitig erkennen und das Risiko der Entstehung somit minimiert wird.
Die Inhalte der Unterweisung beschränken sich dabei aber nicht nur auf die Prävention. Ebenso gehören Themen wie die Grundlagen der Verbrennung und des Löschens, das Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, die Brandschutzordnung, brandschutztechnische Einrichtungen und Löschgeräte zur Unterweisung.
Neben diesen allgemeinen Inhalten muss bei einer Unterweisung auch auf das Gefahrenpotential sowie auf die individuellen Gegebenheiten im Betrieb eingegangen werden.
Bitte beachten Sie, dass die ASR A2.2 (Punkt 7.2 und 7.3) differenziert.
Während für Mitarbeiter ohne besondere Aufgaben im Brandschutz eine klassische Unterweisung ausreicht (Punkt 7.2), müssen die Brandschutzhelfer im Rahmen ihrer jährlichen Unterweisung durch eine fachkundige Person unterwiesen werden.
Ebenso wird eine Feuerlöschübung in regelmäßigen Abständen gefordert.
Da jeder Teilnehmer ein persönliches Zertifikat erhält,
benötige ich für die Beurkundung eine Teilnehmerliste.
Diese sollte mir einige Tage im Voraus zur Verfügung gestellt werden.
Telefon: 0172 / 80 80 499