Erste-Hilfe im Betrieb

Gerüstet für den Ernstfall.

 

 

Unfälle können, wie überall im Leben, auch im Beruf nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um die Unfallgefahr am Arbeitsplatz dennoch möglichst gering zu halten, sind die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ihre Träger zu Maßnahmen verpflichtet, die der Unfallprävention dienen.

 


Unabhängig davon, wie gefährlich ein Job ist, betriebliche Ersthelfer sind vorgeschrieben.

Betrieblicher Ersthelfer FAQ

 

Muss es in jedem Unternehmen betriebliche Ersthelfer geben?

 

Ja, Ersthelfer im Betrieb sind gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Anzahl richtet sich dabei nach Betriebsgröße und dem potentiellen Unfallrisiko.

 

Wer kann betrieblicher Ersthelfer werden?

 

Um als betrieblicher Ersthelfer zu fungieren, muss der Betreffende einen entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs besucht haben und diesen alle zwei Jahre auffrischen.

 

Welche Aufgaben muss ein betrieblicher Ersthelfer erledigen?

 

Zu den Aufgaben der Ersthelfer zählen

- die Erstversorgung des Verletzten nach einem Arbeitsunfall

- die Alarmierung des Rettungsdienstes

- die Weitergabe relevanter Informationen an den Rettungsdienst

sowie

- die regelmäßige Prüfung des Erste-Hilfe-Materials.

 

Ersthelfer im Betrieb: Aufgaben und Pflichten

 

Auch wenn es zahlreiche gesetzliche Vorschriften gibt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, können Unfälle natürlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dabei ist das Unfallrisiko für manche Arbeitsstellen größer als für andere. In Betrieben, wo die Gefährdung der Beschäftigten besonders hoch ist, sind die Ersthelfer um so wichtiger. Auf Baustellen oder in Großbetrieben kommen sie erfahrungsgemäß recht häufig zum Einsatz.

 

Ein betrieblicher Ersthelfer hat die Pflicht, den Verletzten zu versorgen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

 

Doch was macht ein betrieblicher Ersthelfer konkret?

 

Sind Mitarbeiter zu Schaden gekommen, gehört es zu den Aufgaben des Ersthelfers, sich um diesen zu kümmern und die medizinische Erstversorgung zu übernehmen, bis ein Rettungswagen eintrifft. Sie müssen also in der Lage sein, rasch und umsichtig auf schwere Verletzungen, Verbrennungen, Allergieschocks oder Herz-Kreislauferkrankungen zu reagieren und Sofortmaßnahmen zur Versorgung der Verletzten einzuleiten.

 

Darüber hinaus sind Ersthelfer im Unternehmen dafür zuständig, im Notfall alle relevanten Informationen an den Rettungsdienst weiterzugeben, das Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit, Ablaufdaten und Sauberkeit zu überprüfen und ihre Kontrollen im Verbandbuch zu dokumentieren, welches dem Unfallversicherungsträger als Beleg dient.

 

Ein betrieblicher Ersthelfer muss nicht nur über die notwendigen medizinischen Kenntnisse verfügen, sondern sich auch von seiner Persönlichkeit für diese Aufgabe eignen.

Immerhin sollte er in einer solchen Extremsituation die Ruhe bewahren und dem Verletzten Mut machen können, statt ihn womöglich mit eigener Panik anzustecken.

 

Das klingt nach einer Menge Verantwortung für den Betriebsersthelfer, doch in der Regel stehen ihm noch andere Helfer, wie z.B. der Betriebsarzt oder -sanitäter zur Seite.

Darüber hinaus kann er sich mit der Bitte um Unterstützung auch an die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden.

 

Ein betrieblicher Ersthelfer ist ein "ausgebildeter Laie", der bei einem Unfall die Versorgung des Verletzten übernimmt, bis das medizinische Fachpersonal zur Stelle ist. Sein Handeln dient dabei stets der Abwehr akuter Gesundheits- und Lebensgefahren.

Anzahl der Ersthelfer

In Betrieben mit

 

bis zu 20 Beschäftigten

 -> mindestens ein Ersthelfer

 

mehr als 20 Beschäftigten 

 

-> mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben

 

-mindestens 10% der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Betrieben.

 

Die DV-Brandschutz Akademie bildet selbst keine Erste Hilfe aus. 

Damit der Punkt Erste Hilfe dennoch für SIe abgebildet werden kann,

möchte ich hier auf meinen Kooperationspartner verweisen.