Fachkundig unterwiesene Person nach DGUV 209-093 (Qualifikationsstufe: 1S)

 

Nach dem Erhalt des Fachkundenachweis gemäß 209-093 zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person für HV-eigensichere Systeme in Fahrzeugen sind Sie berechtigt, an HV-Fahrzeugen Wartungs- und Reparaturarbeiten an konventionelle Fahrzeugbaugruppen durchzuführen.

Darüber hinaus dürfen Sie Bordnetz- sowie Karosseriestrukturarbeiten, jedoch nicht in der Nähe von HV-Komponenten und an solchen selbst, übernehmen.

 

  • Preis auf Anfrage
  • Ausbildungsunterlagen online abrufbar sowie auf Wunsch in Papierform
  •  Keine weiteren versteckten Kosten, wie z.B. für die Anfahrt oder das Material

 

Seminarinhalte 1S

  • Bedienen von Fahrzeugen und der zugehörigen Einrichtungen
  • Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HV-System erfordern
  • Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
  • Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: "Hände weg von orange!")
  • Festlegen der anzusprechenden Person bei Unklarheiten (z.B. Fachkundiger für HV-eigensichere Systeme)
  • Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
  • Organisationsablauf bei elektrotechnischen Arbeiten, die unter Leitung und Aufsicht eines Fachkundigen für Hochvoltsysteme durchgeführt werden

 

Voraussetzungen

 

Es handelt sich hier um den Hochvolt-Lehrgang Stufe 1 (1S).

 

Der Hochvolt-Lehrgang Stufe 2 (2S) werden in einem separaten Seminar angeboten.

 

Die Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang 2S ist erfolgreiche Teilnahme an der Untereisung Stufe 1S!


Eine KFZ-technische Ausbildung ist von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig.

 

 

Teilnehmerkreis

Personen, die das Bedienen beherrschen sowie nichtelektrotechnische Arbeiten an HV-Fahrzeugen durchführen sollen.

 

BOS-Personal sollte mindestens 1S geschult sein!