Prüfung von PSA gegen Absturz

 

Prüfung gem. den Regeln der DGUV u. Berufsgenossenschaft

(DGUV Regel 112-198/ 112-199- Industrie)

(Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

als Sachkundiger nach DGUV 312-906 - (bisher: BGG 906)

- herstellerunabhängig -

 

Ich führe die wiederkehrenden Prüfungen von PSAgA für Ihr Unternehmen durch.

 

Dazu erstelle ich sehr umfangreiche Prüfprotokolle und eine Dokumentation nach Herstellervorgaben.

 

Ich prüfe die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz für Industrie-, Gewerbe- und kommunale Betriebe .

 

Gemäß den Regeln der DGUV u. Berufsgenossenschaft

(DGUV Regel 112-198/ 112-199 - Industrie) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) der regelmäßigen Prüf- und Dokumentationspflicht.

 

Unternehmer und Geräteanwender lassen die bei Ihnen verwendete Schutzausrüstung gegen Absturz jährlich, bei Beschädigung oder nach Sturzbelastung sachgerecht überprüfen.

Ich komme direkt zu Ihnen und prüfe die PSAgA vor Ort.

 

Mein Unternehmen verkauft keine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz!

Ich prüfe, damit Sie sicher sind und nicht, um Ihnen eine neue PSA gegen Absturz zu verkaufen!