Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

auf dem Bau

 

Wenn es um Sicherheit auf dem Bau geht, sind Dachdecker und Zimmerer ganz besonders betroffen: Für sie sind überprüfbare Sicherheitsmaßnahmen schlichtweg lebensnotwendig. Für deren Planung und Koordination gibt es den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator SiGeKo.

Aber was genau sind eigentlich dessen Aufgaben?

Und wer ist letztendlich für die Sicherheit des einzelnen Arbeiters verantwortlich?

Mit zahlreichen Regelungen und Bestimmungen hat der Gesetzgeber ein ebenso umfangfreiches wie teilweise schwer zu erfassendes rechtliches Sicherheitskonzept für Handwerker auf der Baustelle und damit auch für Dachdecker und Zimmerer geschaffen. Dabei wird deutlich, dass es in den seltensten Fällen nur eine verantwortliche Person für die Sicherheit gibt. Viel mehr sollte es ein möglichst koordiniertes Zusammenspiel aus Arbeitgebern und SiGeKo für die Rahmenbedingungen sowie den einzelnen Beschäftigten sein, die sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit dann auch an die geforderten Maßnahmen halten.

Wie hoch sind die Kosten für einen SiGeKo?

 

Das Honorar für einen SiGeKo ist nicht festgelegt und richtet sich sowohl nach der Höhe der zu erwartenden Baukosten als auch nach dem Gefährdungspotential. 

Regelungen zur Sicherheit auf der Baustelle: Das müssen Sie wissen

Neben dem bereits erwähnten SiGeKo gibt es noch weitere Regeln zur Sicherheit auf dem Bau:

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
  • Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wie Arbeitgeber ein sicheres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen können, indem sie bestimmte Vorschriften einhalten. Dazu gehört z. B., bestimmte Bereiche frei von Gegenständen zu halten, die Verletzungen oder andere Unfälle verursachen könnten und ihnen bei Bedarf Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) soll Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten.
  • Die Baustellenverordnung (BaustellV) zielt auf die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden ab. In der Baustellenverordnung sind auch die Aufgaben des SiGeKo verankert.

Für die Sicherheit auf dem Bau

ist in erster Linie der Arbeitgeber verantwortlich

 

Die rechtliche Grundlage für die Sicherheit auf dem Bau ist die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung. In dieser ist klar definiert, dass jeder Arbeitgeber für die Sicherheit seines Teams bzw. seiner Beschäftigten auf der Baustelle verantwortlich ist. Gleichzeitig werden die Arbeitgeber in dieser Verordnung zum Thema Baustellensicherheit auch dazu verpflichtet, diese zu koordinieren. Dafür gibt es den sogenannten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz „SiGeKo“.

Als Auftrag gebende Personen mitverantwortlich sind Architekten, Bauleiter, Bauherren oder sonstige Koordinatoren. Sie müssen z. B. sicherstellen, dass sich die Arbeitgeber auf einen SiGeKo einigen.

In diesen Fällen ist ein SiGeKo verpflichtend

 

Wenn verschiedene Gewerke auf einer Baustelle tätig sind, fällt es schwer, die notwenigen Sicherheitsvorkehrungen zu koordinieren. Deshalb gelten laut §3 der Baustellenverordnung folgende Regelungen:

  • Ein SiGeKo ist Pflicht, wenn mehrere Arbeitgeber oder Gewerke auf der Baustelle tätig sind.
  • Ein SiGeKo ist Pflicht, wenn besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden.
  • Der SiGeKo kann ein externer Beauftragter, ein entsprechend qualifizierter Bauherr oder eine entsprechend qualifizierte Person der beteiligten Firmen sein.
  • Ist nur ein Arbeitgeber tätig, müssen lediglich die allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes beachtet werden.

Vorankündigung der Baustelle und Erstellung eines Plans für Sicherheit und Gesundheit (SiGePlan)

Ebenso gut zu wissen: Laut §2 der Baustellenverordnung muss eine Baustelle bei der zuständigen Behörde vorangekündigt werden. In der Regel ist dies das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz. Die Meldung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Für den damit verbundenen Sicherheits- und Gesundheitsplan ist auch der SiGeKo zuständig.

In diesen Fällen muss eine Baustelle vorangekündigt sein

  • Die Bauarbeiten auf der Baustelle dauern vermutlich länger als 30 Tage und es sind dann mindestens 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig;
    oder
  • der Umfang der Arbeiten beträgt unabhängig von der Dauer mindestens 500 Manntage.
Zudem sind bezüglich der Vorankündigung einer Baustelle folgende Punkte zu beachten:
  • Die Pflicht zur Vorankündigung besteht auch schon ab einem Arbeitgeber.
  • Sind mehrere Arbeitgeber tätig, muss auch ein Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellt werden.
  • Laut Baustellenverordnung muss dieser Plan die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen enthalten sowie ggf. besondere Maßnahmen für die gefährlichen Arbeiten enthalten. Die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans bedingt also auch immer die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators.

SiGeKo und Vorankündigung: Alle Regelungen auf einen Blick

Einer oder mehrere Arbeitgeber, unter oder über 30 Arbeitstage mit mehr oder weniger als 20 Beschäftigten, mehr als 500 Mannarbeitstage und dazu auch noch die Pflicht zur Vorankündigung: Die Regelungen rund um den SiGeKo sind ziemlich kompliziert. Die Bundesanstalt für Arbeit hat dazu eine komplette Übersicht erstellt.

SiGeKo in der Planungs- und Ausführungsphase

Der SiGeKo ist in der Planungsphase für die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsplans mitverantwortlich und sollte gemeinsam mit den einzelnen Gewerken die Sicherheitsmaßnahmen definieren. Dazu gehört auch die Unterweisung, die vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle durchgeführt werden sollte. Während der Ausführung der Bauarbeiten ist es die Aufgabe des SiGeKo, die Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle umzusetzen und deren Einhaltung zu überprüfen. Auch dazu muss er sich an die Regelungen in §4 des Arbeitsschutzgesetzes halten. Dazu stimmt er sich natürlich auch regelmäßig mit den Arbeitgebern auf der Baustelle ab. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator steht also immer in direktem Kontakt mit allen, die auf der Baustelle arbeiten und ist somit ein zentraler Ansprechpartner auf dem Bau.

Die Aufgaben des SiGeKo im Überblick:

  • Planung und Durchführung der auf der Baustelle auszuführenden Arbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anweisungen und Schutzmaßnahmen
  • Kontrolle der korrekten Befolgung der Anweisungen und Ergreifen von Maßnahmen, wenn diese nicht eingehalten werden
  • Koordinierung der Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz im Allgemeinen.

Zur Koordinierung der Maßnahmen gehören im Einzelnen:

  • Schulung
  • Unfallverhütung und -vorsorge
  • Instandhaltung der Ausrüstung
  • Risikobewertung und Notfallvorbereitung
  • Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. Planung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
  • Meldung von Arbeitsunfällen innerhalb der gesetzlichen Frist von 48 Stunden
  • Untersuchung der Gründe für einen Arbeitsunfall

So sind auch Dachdecker und Zimmerer maximal geschützt

Der SiGeKo ist dafür verantwortlich, dass es auf der Baustelle keine potenziellen Fallen oder andere Gefahren gibt. Er muss die ausführenden Mitarbeiter frühzeitig über Defekte an Geräten informieren und diese schnellstmöglich beheben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, dass die erforderliche Sicherheitsausrüstung z. B. zur Absturzsicherung und Schutzkleidung jederzeit zur Verfügung stehen. Insbesondere auf nassen Dächern sollte zudem unbedingt ein Zugang mit Leitern oder Gerüsten vorhanden sein. Nicht zuletzt ist aber auch jeder einzelne für seine Sicherheit verantwortlich, insbesondere beim Arbeiten in der Höhe oder auf dem Dach. Auch wenn die meisten Arbeiter die wichtigsten Regeln gut kennen möchten wir hier nochmals ein paar Punkte aufführen: So sollten Handwerker nur Werkzeuge und Materialien verwenden, die für die jeweilige Arbeit geeignet sind. Ebenso hilft es, Arbeitsmittel vor Hitze, Kälte oder Wasserschäden zu schützen. Das kann z. B. mit einer Isolierung oder Schutzabdeckungen erfolgen. Idealerweise sollte die Ausrüstung stets auf Mängel überprüft werden.

Das können Dachdecker und Zimmerer selbst für Ihre Sicherheit tun

  • Schutzhelme und Schutzkleidung tragen, insbesondere bei Arbeiten in der Höhe
  • In unmittelbarer Nähe von Absturzkanten nur mit Sicherung wie z. B. möglichst engmaschigen Netzen arbeiten – und bei fehlenden Absturzsicherungen auf den Mangel hinweisen
  • Auf Anschlagseinrichtungen für Holzbauarbeiten achten
  • Besser auf einem freigegebenen und vollständigen Gerüst und möglichst wenig auf sturzgefährdeten Leitern arbeiten – laut BG Bau passieren 50% aller schweren und schwersten Arbeitsunfälle auf Leitern
  • Leitern nur mit einer Rutschmatte oder Gummifüßen verwenden
  • Vorsicht beim Betreten von nicht durchbruchsicheren Dachflächen – auch wenn diese stabil aussehen
  • Lichtschächte oder Bodenöffnungen mit tragfähigen und nicht verschiebbaren Abdeckungen sichern
  • Zimmerer sollten möglichst viel Vormontage am sicheren Boden erledigen

Die wichtigsten Fragen rund um den SiGeKo und die Sicherheit auf der Baustelle

Warum ist die Sicherheit auf der Baustelle ein so wichtiges Thema?

 

Baustellen zu sichern kann Menschenleben retten. Insbesondere Dachdecker und Zimmerleute sind auf Grund der Arbeit in der Höhe einem besonderen Risiko ausgesetzt. Trotz vieler Vorschriften kommt es immer wieder zu Unfällen. So ist laut Bundesamt für Statistik die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle vom Höchststand mit 1.543 Arbeitsunfällen in 1993 auf 399 gesunken. Laut BG Bau hat aber die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle in 2020 mit 97 wieder zugenommen und einen traurigen Höchsttand seit 2014 erreicht. Am meisten Unfälle passierten laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Bereich Transport und Verkehr (33,2 %), gefolgt von Gewinnung und Herstellung (24,1%), Instandhaltung (14,8%), Demontage (9,4%) sowie Wege im Betrieb (5,9%).

Welche Faktoren sind für die Sicherheit auf der Baustelle entscheidend?

 

Neben der gesetzlichen Pflicht der Ernennung eines SiGeKos gibt es eine Reihe von Maßnahmen, mit denen sich Bauherren und / oder Arbeitgeber vor Sanktionen oder Bußgeldern schützen können. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von individuellen Schutzplänen beim Einsatz von Arbeitsmitteln, die generelle Absicherung der Baustelle sowie der Verkehrswege und ein Erste-Hilfe-Konzept. Für all diese Aufgaben empfiehlt sich auch die Bestellung eines geschulten SiGeKos.