UVV-Prüfung von Leitern & Tritten nach BetrSichV & DGUV 208-016

Leitern, Tritte und Leiterzubehör sowie Wandabstützungen oder Holmverlängerungen sind als technische Arbeitsmittel Tag für Tag in zahlreichen Betrieben im Einsatz und können aufgrund ihrer Belastung und Beanspruchung zum Sicherheitsrisiko werden.

Damit die Sicherheit der Mitarbeiter oder von Besuchern der Arbeitsstätte gewährleistet ist, sind Unternehmer, die Leitern und Tritte bereitstellen, dazu verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen.

Preis und Leistung für die Leiter- & Trittprüfung

 

  • Prüfung vor Ort bei Ihnen
  • alle Leiterhersteller
  • 15,00 € pro Prüfung zzgl. z. Z. geltender MwSt.
  • Prüfsiegel
  • Dokumentation
  • An- & Abfahrt ab 59,00 € zzgl. z. Z. geltender MwSt.

 

Wie häufig müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

 

Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden.

Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Die erneute Überprüfung der Leitern, Tritte und des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.

 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die Durchführung einer regelmäßigen Überprüfung nach DGUV 208-016 durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen vor.

Bei dieser wiederkehrenden Leiterprüfung (welche die BGI 694 ablöst) müssen Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).

Die Art, der Umfang und die Fristen der Prüfung sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

 

Darf jeder gelernte Handwerker Leitern und Tritte prüfen?

 

Die Betriebssicherheitsverordnung besagt, dass jeder Unternehmer dafür sorgen muss, dass eine befähigte und von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Diese Personen müssen nachweisen können, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen.

 

Die UVV-Prüfung von Leitern und Tritten

 

Die DV-Brandschutz Akademie führt die Prüfung nach DGUV 208-016

fachgerecht für Sie durch.

Lassen Sie Ihre Leitern und Tritte bei Ihnen vor Ort inspizieren, womit Sie

Ihrer Pflicht als Unternehmer nachkommen.

 

Da die Prüfungen im Abstand von maximal 12 Monaten wiederholt werden müssen, ist die DV-Brandschutz Akademie ein fester und zuverlässiger Partner, der zur Sicherheit Ihres Unternehmes beiträgt.

 

Neben der Kontrolle von Leitern und Tritten führt die DV-Brandschutz Akademie auch weitere UVV-Prüfungen durch – darunter zum Beispiel die Überprüfung von

Elektrogeräten (DGUV V3) & Absturzsicherungsmaterial (PSAgA).

 

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritten geprüft?

 

Als berechtigte Person übernehme ich die systematische Erfassung und eindeutige Kennzeichnung aller Leitern und Tritte in Ihrem Betrieb sowie die Überprüfung anhand einer Checkliste – selbstverständlich inklusive Dokumentation. 

Geprüft wird u.a. auf Verschleiß, Verformungen oder Defekte, fehlende Bauteile und ordnungsgemäße Funktion von Verbindungselementen.

Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, wird der Prüfling mit einem Prüfsiegel gekennzeichnet, auf dem der Zeitpunkt der nächsten Kontrolle vermerkt ist. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.

 

Geprüft werden folgende Leitern & Tritte gemäß DGUV 208-016

  • Anlegeleitern
  • Schiebeleitern (mit & ohne Seilzug)
  • Rollleitern
  • Glasreinigerleitern, Etagenleitern & Tourenleitern
  • Mehrzweckleitern (zweiteilig & mit Gelenken)
  • Stehleitern mit Plattform
  • Stehleitern (beidseitig besteigbare, fahrbare & höhenverstellbare)
  • Saalleitern & Montageleitern
  • Treppenleitern
  • Mastleitern & Hängeleitern
  • Steckleitern
  • Podestleitern
  • Dachdeckerauflegeleitern
  • Seilleitern
  • Leiterntritte, Treppentritte & Rolltritte

 

sowie folgendes Leiterzubehör gemäß DGUV 208-016

  • Wandabstützungen
  • Leitertraversen (gerade & gebogen)
  • Aufsetz-, Einhak- & Einhängevorrichtungen
  • Leitergurte
  • schwenkbare Füße
  • Stahlspitzen
  • Holmverlängerungen
  • Höhenausgleich für gerade Leitertraversen
  • Seitengeländer/ Haltebügel
  • Einhängepodeste

 

Defekte Leitern identifizieren

 

Um alle technischen Regeln und weitere Sicherheitsmaßnahmen einhalten zu können, ist es sehr wichtig, dass genutzte Leitern im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden. Das Einhalten der Fristen erforderlicher Prüfungen sollte stets beachtet werden, denn so sorgen Sie für die Unversehrtheit Ihrer Mitarbeiter.

Ungeprüfte Arbeitsmittel verstoßen deutlich gegen geltende Vorschriften und können nicht nur hohe Kosten, sondern auch gesetzliche Strafen zur Folge haben.

 

Die Dokumentation der Tritt- und Leiterprüfung

 

Die Dokumentation der Prüfungsergebnisse kann analog oder digital erfolgen.

Mittels o.g. Checkliste sind alle wichtigen Punkte abgearbeitet, damit nichts übersehen wird.

Auch werden in der Regel Fotos der Prüflinge im Betrieb erstellt, damit diese als Nachweis den aktuellen Stand der Arbeitsmittel zeigen.

Sollten dem Prüfer Mängel auffallen, müssen diese erfasst und in die Dokumentation mit aufgenommen werden.

Die duchgefallenen Prüflinge dürfen ab dem Zeitpunkt der Erfassung nicht mehr verwendet werden. Beispielsweise kann eine Leiter scharfe Kanten oder fehlende Bauteile aufweisen. Erst nach entsprechender Reparatur kann eine erneute Kontrolle stattfinden, um die Arbeitsmittel nach bestandener Wiederholungsprüfung weiter nutzen zu dürfen.

Die vorangegangene, ordnungsgemäße Dokumentation fungiert hier außerdem als Reparaturnachweis.

Sollten sich die Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden,

werden diese mit einem gültigen Prüfsiegel versehen.